Brandschutzordnung Teil A, B, C Nach DIN 14069


Wir erstellen Ihre Brandschutzordnung, bestehend aus den Teilen A, B und C nach der aktuell gültigen DIN 14069. Diese enthält zusammenfassend Regelungen zum Verhalten von Personen innerhalb eines Gebäudes bzw. Betriebes im Brandfall. Weiter finden sich dort Maßnahmen zur Verhütung von Bränden.


Unsere Leistungen zur Erstellung der Brandschutzordnung


• Erstellung der Teile A, B und C passgenau auf Ihr Gebäude und Anforderungen


• Druck, Rahmung und Montage des Aushang (Teil A)


• Fortlaufende Prüfung der Brandschutzordnung (Spätestens all 2 Jahre nach DIN 14096)


Wo wird eine Brandschutzverordnung benötigt?


Eine generelle Pflicht für die Erstellung der Brandschutzordnung besteht nach heutigem Stand in Deutschland nicht. Allerdings fordern einige Rechtsvorschriften der Bundesländer diese für öffentlich zugängliche Gebäude. Weiter kann auf Grund weiterer gesetzlicher Bestimmungen, behördlicher Auflagen oder Forderungen von Versicherungen eine Pflicht zur Erstellung einer Brandschutzordnung bestehen. Dies ist z.B. für Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen etc. der Fall (siehe VdS Richtlinie).


Wie wird die Brandschutzordnung erstellt?


In Zusammenarbeit mit unseren Kunden erstellen wir die Teile A, B und C und klären Sie über die daraus resultierenden Vorgaben auf. Alle benötigten Angaben fragen wir bei Ihnen Punkt für Punkt ab. In vielen Fällen werden wir eine vor-Ort Begehung durchführen um die örtlichen Begebenheiten zu prüfen. Kontaktieren Sie uns bitte für weitergehende Informationen oder ein konkretes Angebot.


Wir übernehmen die Wiederkehrenden Prüfungen


Bei bestimmten Plänen schreibt der Gesetzgeber eine wiederkehrende Prüfung durch eine sachkundige Person vor. Während es dem Betreiber bei Flucht- und Rettungsplänen freigestellt bleibt wie und von wem er seine Pläne aktuell halten lässt, so ist es bei Feuerwehrplänen vorgeschrieben dass diese Prüfung nur durch sackundige Personen durchgeführt werden darf. Da wir diese Sachkundeprüfung nachweisen können, bieten wir unseren Kunden diese wiederkehrende Prüfungen an.


Prüfungen:


Feuerwehrplan: Alle 2 Jahre durch sachkundige Person
Brandschutzordnung: Alle 2 Jahre durch sachkundige Person
Flucht- und Rettungspläne: Alle 2 Jahre empfohlen (Verantwortung der Aktualität liegt beim Betreiber)

Cookie Consent mit Real Cookie Banner